GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG (NDA)
1. Vertrauliche Informationen
Umfasst Geschäftsgeheimnisse, Businesspläne und Softwarecode.
2. Verpflichtungen
1. Geheimhaltung: Strenge Vertraulichkeit wahren.
2. Eingeschränkte Nutzung: Nur zur Bewertung der Geschäftsbeziehung.
3. Nicht-Offenlegung: Keine Weitergabe an Dritte.
3. Ausnahmen
Öffentlich bekannte Informationen oder vorab bekannter Besitz.
4. Laufzeit
Zwei (2) Jahre ab Offenlegung.
5. Anwendbares Recht
Recht am Sitz der offenlegenden Partei.
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ZU URKUND DESSEN haben die Parteien unterzeichnet.